ESA Patentverwertungsagentur

Ran an das Patent: Warum Erfinder ihre Rechte schützen sollten

Von Claudia Aldinger | 17. Oktober 2017

Es ist ein Glücksfall für jeden Erfinder: Eine gute Idee wird zu einem Produkt und das Produkt von einem Unternehmen genutzt. Aber wie können Innovationen verwertet werden, die nicht sofort ihren Anwender finden? Am 19. Mai dieses Jahres sprachen Detlef Förster und Eric Bourgett von der ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH vor Studierenden der Hochschule Harz. Das Wichtigste haben wir hier nachgefragt:

 

Herr Förster, Herr Bourgett, ab wann lohnt es sich, über eine Patentanmeldung nachzudenken?

Das ist von Fachgebiet zu Fachgebiet sehr unterschiedlich, aber im Grunde ist es immer richtig, einen strukturierten Prozess aufzusetzen und in Richtung Schutz und Verwertung zu denken. Durch das Förderprogramm WIPANO* können wir dabei ergänzend einen wichtigen Teil der Dienstleistungen auf dem Weg zum Patent sowie dessen Verwertungsprozess auf Basis der von Land und Bund geförderten Maßnahme anbieten. Diese Chance sollten ForscherInnen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch Unternehmen in jedem Fall nutzen.

 

Was spricht gegen die Anmeldung eines Patents oder Schutzrechts?

Zum einen schreckt manchen die Veröffentlichung seiner Ergebnisse ab. Zum anderen fallen natürlich Gebühren der Schutzrechtsanmeldung und /-aufrechterhaltung an, die jeweils in einem sinnvollen Kosten-/ Nutzenverhältnis für den Schutzrechtsinhaber stehen müssen, so zum Beispiel auch wirtschaftlich im Rahmen eines beabsichtigten Gründungsvorhabens darstellbar sein sollten. Allerdings gibt es jeweils unterschiedliche Schutzrechts- und Verwertungsstrategien mit unterschiedlich hohen Kosten. Das sehen wir uns genau an und beraten dazu.

 

Was spricht dafür?

Ein Schutzrecht als rechtliche Anspruchsgrundlage ist eine valide Ausgangsbasis, von der die Erfinder einer Idee auch wirtschaftlich profitieren können. Das Arbeitnehmererfindergesetz sichert dann zum Beispiel Angestellten von Hochschulen 30 Prozent von allen etwaigen Einnahmen zu. Voraussetzung bei der Vermarktung etwa in die Industrie ist oftmals ein bestehendes Schutzrecht. Darauf aufbauend lassen sich Verträge oder Lizenzen leichter und für die Vertragspartner rechtssicherer vereinbaren und in der Folge abwickeln.

 

Wie viele Anfragen bekommen Sie im Jahr?

Im Rahmen von WIPANO sind dies rund 40 pro Jahr, von denen etwa 20 bis 25 Vorhaben nach ausführlicher Recherche erfolgreich zu einem Schutzrecht angemeldet werden.

 

Mit welchen Hürden müssen ErfinderInnen und Erfinder rechnen?

Bei unseren Recherchen stellen wir oft fest, dass Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen noch nachgebessert bzw. angepasst werden müssen, damit man ein Schutzrecht anmelden kann. Auch die Verwertung lässt sich dann manchmal erst Jahre später umsetzen. Sehr wesentlich ist hier, sich möglichst frühzeitig gemeinsam zu einem marktorientierten Verwertungsansatz zu verständigen und diesen zielorientiert weiter zu verfolgen. Auch wenn man sich sicher in den meisten Fällen auf einen längeren Prozess einstellen muss, kann dies so am Ende für den Erfinder mit einem Happy End ausgehen.

 

*WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen, ein Förderprogramm des Bundes (BMWI)

spc

Informationen und Kontakt

ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH


Ansprechpartner: Dr. Detlef Förster und Eric Bourgett (Geschäftsführer)
Tel.: 0391-8107220
E-Mail: info@esa-pva.de
Internet: www.esa-pva.de

Im Rahmen der „Sachsen-anhaltischen Fördergemeinschaft für Erfindungsverwertung (SAFE)“ arbeitet die Patentverwertungsagentur mit Sitz im Forschungs- und Entwicklungszentrum Magdeburg FEZ auch mit Universitäten und Hochschulen sowie außerhochschulischen Forschungseinrichtungen zusammen.