Stopp für Smart Meter Pflicht

Prof. Uwe Heuert: "Inhaltlich kann ich das Gerichtsurteil nachvollziehen"

Von Claudia Aldinger | 15. April 2021

Nach jahrelangem Ringen war es Anfang 2020 endlich so weit: Die ersten Smart Meter konnten deutschlandweit eingebaut werden. In einer sogenannten „Markterklärung“ hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgestellt, dass drei verschiedene Firmen die intelligenten Messsysteme anbieten.

Damit wurde der Einbau zur Pflicht für Stromanbieter. Vorausgegangen war ein langer Prüf- und Zertifizierungsprozess, an dem auch exceeding solutions beteiligt war: Das junge Merseburger Unternehmen von Prof. Uwe Heuert und Oliver Punk entwickelte die Prüfmittel für die intelligenten Messsysteme, zu dem eine Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway), ein Stromzähler, Steuerungstechnik sowie entsprechende Software gehören.

Im März 2021 kam nun wieder der Stopp der Einbaupflicht: das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass die drei für den deutschen Markt zertifizierten Smart Meter nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Wie kann das sein? Fragen an Uwe Heuert, Geschäftsführer von exceeding solutions und Professor an der Hochschule Merseburg.

Herr Prof. Heuert, exceeding solutions entwickelt seit 2014 das Testsystem, auf dessen Basis die ersten Smart Meter für den deutschen Markt zugelassen wurden. Können Sie die gerichtliche Entscheidung, dass diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, nachvollziehen?

Inhaltlich kann ich das Gerichtsurteil nachvollziehen, weil die aktuell verbauten Smart Meter nicht auf die intelligenten Funktionen getestet wurden, für die sie eigentlich da sind. Sie werden zurzeit hauptsächlich als fernablesbare Stromzähler genutzt, sollen aber vor allem als Steuergerät in intelligenten Stromnetzen dienen. Damit wird auch der höhere Preis für den Verbraucher gerechtfertigt.

Um es mit den einzelnen Kapiteln der BSI-Richtlinie genau zu sagen: Die Zulassung bzw. Zertifizierung der Smart Meter Gateways stützt sich bis heute auf mehreren Pfeilern ab: Erstens der Zertifizierung des Smart Meter Gateways nach BSI-CC-PP-0073-2014; Zweitens dem Einsatz der BSI-CC-PP-0077 zertifizierten Sicherheitsmodule im Smart Meter Gateway; Drittens der Zulassung des Smart Meter Gateway durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) nach PTB-A 50.8 und viertens der Zertifizierung des sicheren Betriebs der Rollen „Gateway-Administrator“ (GWA) und Zertifizierungsstelle (SubCA). Die komplexen Anforderungen sind auf der Seite des BSI nachzulesen.

"Inhaltlich kann ich das Gerichtsurteil nachvollziehen, weil die aktuell verbauten Smart Meter nicht auf die intelligenten Funktionen getestet wurden, für die sie eigentlich da sind."

Prof. Uwe Heuert

spc

Das Oberverwaltungsgericht bemängelt nun zu Recht die fehlende Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie TR-03109 – konkret: „BSI TR-03109-1 Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems Version 1.0.1“. Wie der Kapitelname schon andeutet, sorgt erst sie für die nach dem Messstellenbetriebsgesetz geforderte Interoperabilität.

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt des Oberverwaltungsgerichts ist der Versuch des BSI, sich mit der Anlage VII über das Messstellenbetriebsgesetz hinweg zu setzen.

Berücksichtigt Ihr Prüfmittel die intelligenten Funktionen von Smart-Meter-Systemen?

Ja. Unser Testsystem bildet die Technische Richtlinie BSI TR-03109 aus dem Jahr 2013 ab. Darunter fällt auch die sogenannte Interoperabilität.

Welche Rolle spielt exceeding solutions bei der Zertifizierung?

An der Zertifizierung der Smart Meter selbst ist exceeding solutions nicht beteiligt. Wir werden nur zu Beratungen hinzugezogen, wie jetzt nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Aktuell sind damit zwei Prüfstellen beauftragt gemäß den Common Criteria Protection Profile-Anforderungen (CC-PP) des BSI. Dazu zählt die TÜV Informationstechnik GmbH, die auch unser Testsystem nutzt.

Wie schätzen Sie die Auswirkungen des Urteils insgesamt ein?

Die Wende zu mehr Energie aus Wind und Sonne wird kommen und das Stromnetz der Zukunft volatiler. Dafür benötigen wir eine smarte Infrastruktur, die auch variable Tarife möglich macht, also Anreize schafft. Beispiel Elektroauto: Wer günstigen Strom haben möchte, stellt sein Auto als Speicher zur Verfügung. Wer das nicht möchte, zahlt eben den üblichen Tarif.

Herr Prof. Heuert, vielen Dank!

spc

Informationen und Kontakt

Weitere Informationen zum Rechtsstreit um den Pflicht-Einbau der intelligenten Messsysteme sind hier zu finden: www.heise.de/news/Smart-Meter-Gericht-stoppt-Einbaupflicht-intelligenter-Stromzaehler-5073655.html

 

Kontakt zu Prof. Dr. Uwe Heuert:

Geschäftsführer von exceeding solutions
03461-28897 0

uwe.heuert@exceeding-solutions.de

 

Professor für Rechnernetze und Virtuelle Instrumentierung an der Hochschule Merseburg
03461 462189

uwe.heuert@hs-merseburg.de

 

zur Homepage von exceeding solutions: https://www.exceeding-solutions.de/

 

Text und Bilder (soweit nicht anders benannt): Claudia Aldinger